Abbruchkosten
Berechnung erforderlich,
wenn Bauland mit Abbruchbauten zu schätzen ist.
Kostenpositionen
111 Rodungen
112 Abbrüche
113 Demontagen
• Transport
• Deponiegebühren
• Entsorgung
121 Sicherung vorhandener Anlagen
Alleineigentum
Eine Person ist Alleineigentümerin einer Sache und kann im Rahmen der Rechtsordnung beliebig darüber verfügen.
Altersentwertung
siehe Wertminderung
Anlagekosten
Summe aller Aufwendungen gemäss BKP:
0 Grundstück
1 Vorbereitungsarbeiten
2 Gebäude
3 Betriebseinrichtungen
4 Umgebung
5 Baunebenkosten
Anmerkungen
Öffentlich-rechtliche
Eigentums- oder Verfügungsbeschränkung,
Bauwesen; Strassen, Enteignung; Vermessung;
Gewässerrecht.
Privat-rechtliche
Hinweise auf Berechtigungen z. L. anderer Grundstücke,
Reglemente der Mit- oder Stockwerkeigentümer, Zugehör,
Hinweis auf altrechtliche Rechtsverhältnisse.
Anrechenbare Geschossfläche (AGF)
siehe Bruttogeschossfläche
Assekuranzwert
siehe Gebäudeversicherungswert
Ausnützungsziffer
Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Bauten und der anrechenbaren Grundstücksfläche. Genaue Regelung gemäss kantonalem Baugesetz oder örtlichem Baureglement.
Ausstattung BKP 9
Gerätschaften gemäss BKP 9 (z.B. Zugehör, Mobiliar).
Barwert
Gegenwartswert von künftigen periodischen Einnahmen (Zahlungen).
Bau- und Zonenreglement
Bau-, Planungs- und Nutzungsvorschriften in Verbindung mit dem Zonenplan
Bauerwartungsland
Ausserhalb der Bauzone gelegenes Land, das als Bauland eingezont werden könnte.
Baugesetz
Kantonale öffentlich-rechtliche Bauvorschriften, innerhalb deren die Gemeinden ihre Bau- und Zonen¬pläne zu erlassen haben.
Baukosten (Gebäude)
Die Baukosten umfassen gemäss BKP:
1 Vorbereitungsarbeiten
2 Gebäude
3 Betriebseinrichtungen
4 Umgebung
5 Baunebenkosten
6 - 8 Reserve
9 Ausstattung
Baukostenindex
Veränderung der Baukosten im Vergleich zu früheren Zeitpunkten für vergleichbare Bauleistungen. Die Berechnung wird periodisch aufgrund ausgewählter Indexhäuser neu vorgenommen.
Baukostenplan (BKP)
Anlagenkontenplan für sämtliche Kosten, die bei einer baulichen Anlage anfallen. Normpositionen der schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung.
Bauland
Land, das nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften überbaut werden kann.
Baulinie
Grenzlinie, welche die überbaubare Fläche festlegt.
Baumassenziffer (Nutzungsziffer)
Aufgrund festgelegter Zahlenwerte kann das auf dem Grundstück mögliche Bauvolumen ab gewachsenem Terrain bestimmt werden.
Baunebenkosten BKP 5
Kosten für: Bewilligungen, Gebühren, Bauzinsen, Finanzierungen, Versicherungen, Vermietung, Verkauf (STWE) usw.
Baurecht
Der Berechtigte (Baurechtsnehmer) darf auf einem Grundstück im Eigentum einer anderen Person (Baurechtsgeber) auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk errichten oder beibehalten. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Recht übertragbar und vererblich. Wenn es auch dauernd ist (mindestens 30 Jahre, maximal 100 Jahre), kann es als selbständiges Grundstück im Grundbuch aufgenommen werden.
Baurechtszins
Periodisch oder einmalig zu leistendes Entgelt für das Baurecht, auf fremdem Boden einer Baute zu erstellen und / oder beizubehalten.
Bauten auf fremdem Boden
Aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung zwischen dem Landeigentümer und dem Gebäudeeigentümer erstelltes Gebäude (Baute im Dritteigentum, Akkzessionsprinzip ZGB).
Bauverbot
Siehe Dienstbarkeit
Bauzinsen
Siehe Finanzierungskosten
Bauzone
Im kommunalen Zonenplan ausgeschiedenes Baugebiet.
Bestandteil
Alles, was nach der am Ort üblichen Auffassung zu einer Sache gehört und ohne deren Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann.
Betriebseinrichtungen BKP 3
Eingebaute Einrichtungen, die einer spezialisierten Nutzung des Gebäudes dienen.
Bewirtschaftungskosten (Eigentümerlasten)
Kosten, die durch die ordnungsgemässe Bewirtschaftung des Grundstückes entstehen und die dem Mieter nicht überbunden werden können.
Bodenwert
Siehe Landwert
Bruttogeschossfläche (BGF)
Summe aller dem Wohnen, Gewerbe oder Industrie dienenden Geschossflächen, berechnet anhand der Aussenmasse der Gebäude. Die Bemessung erfolgt gemäss SIA 416, wobei gilt "Anrechenbare BGF" plus "nicht anrechenbare Flächen" ergibt die Geschossfläche nach SIA 416. Abweichungen in der Berechnungsart sind auf-
grund gesetzlicher Vorschriften möglich.
Bruttorendite
Prozentuales Verhältnis des massgebenden Mietwertes/Mietzinses (Nettomietzinses!) zum Verkehrswert
Eigenkapital
Differenz zwischen Verkehrswert und Fremdkapital
Eigenleistung
Vom Eigentümer erbrachte wertwirksame Leistung
Eigenmiete
Mietwert für selbstgenutztes Eigentum (fiskalischer Begriff).
Eigentumsübertragung an Immobilien
In der Regel ist als Rechtsgrundausweis für den Grundbucheintrag ein von der örtlich zuständigen Urkundsperson öffentlich beurkundeter Vertrag nötig. In der Regel wird das Grundeigentum mit dem Eintrag des Rechtsgrundes in das Grundbuch erworben (konstitutiver Grundbucheintrag). Im Falle von Erbgang, Gerichtsurteil, Namensänderung, z.T. Ehevertrag usw. geht das Eigentum aussergrund¬buchlich auf den Erwerber über, jedoch muss der erfolgte Eigentumsübergang vor weiteren Verfügun¬gen über das Grundstück mit entsprechendem Ausweis nachgewiesen werden (deklaratorischer Grundbucheintrag).
Enteignung
Wegnahme oder Beschränkung des Eigentums gegen den Willen des Eigentümers aus öffentlichem Interesse gegen Entschädigung. Formelle Der Enteigner wird anstelle des Enteigneten im Grundbuch als Eigentümer des Grundstückes eingetragen. Materielle Der Eigentümer wird in Ausübung seines Eigentumsrechtes beschränkt, er darf nicht mehr alles tun, was ihm normalerweise erlaubt wäre.
Erschliessung
Ver- und Entsorgung des Grundstückes mit Wasser, Abwasser, Energie, Abfallstoffen und Zugänglichkeit.
Kosten ausserhalb Grundstück in BKP 0, Kosten innerhalb Grundstück BKP 4.
Erschliessungskosten
BKP 0 BKP 05 - Kosten für die Erschliessung durch Leitungen ausserhalb des Grundstückes = Kosten für das Erstellen der Leitungen und Zufahrtswege bis zur Grundstücksgrenze.
BKP 4 BKP 45 - Kosten für die Erschliessung durch Leitungen innerhalb des Grundstückes = Kosten für Leitungen die zur Ver- und Entsorgung von Gebäuden und Anlagen auf dem Grundstück dienen, ab Grundstücksgrenze bis ausserkant Gebäude.
Innerhalb Gebäude siehe BKP Hauptgruppe 2
Erschliessungsplan
Gibt Aufschluss über die bestehenden oder projektierten öffentlichen Werke und Anlagen, die für die Groberschliessung notwendig sind.
Ertragswert
Der Ertragswert ist der kapitalisierte jährliche Mietwert eines Grundstückes.
Expropiration
Siehe Enteignung
Fahrnisbaute
Bauwerk, bei dem die Absicht bleibender Verbindung mit dem Boden fehlt. Wird im Grundbuch nicht aufgenommen
Finanzierungskosten BKP 54
Während der Bauzeit für das laufend investierte Kapital anfallende Zinsen, Kommissionen usw.
Freiflächenziffer
Die Freiflächenziffer ist das Verhältnis zwischen offenen Flächen für dauernde Spiel- und Ruheplätze sowie Gärten und Grünanlagen und der anrechenbaren Landfläche.
Fremdkapital
Differenz zwischen Eigenkapital und Verkehrswert
Gebäude BKP 2
Selbständig benutzbare überdachte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, Menschen, Tieren oder Sachen Schutz zu bieten.
Gebäudeabstand
Vom Gesetz vorgeschriebener Abstand zwischen Gebäuden ohne Einfluss von Grundstücksgrenzen.
Gebäudegrundfläche
Überbaute Bodenfläche (ohne Umschwung).
Gebäudeversicherungswert
Der Gebäudeversicherungswert entspricht der von den Gebäudeversicherungsgesellschaften festgelegten Versicherungssumme. Die in diesem Wert enthaltenen Gebäudebestandteile und Werte sind nicht in allen Kantonen gleich definiert. Als Gebäudewert gilt der Zeitwert (Zustandswert).
Neuwert
Geschätzter oder effektiver Kostenaufwand, der für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes erforderlich wäre.
Zeitwert (Zustandswert)
Der Zeitwert eines Gebäudes entspricht dem um den Minderwert reduzierten Neuwert.
Minderwert
Der Minderwert stellt den Wertabzug vom Neuwert eines Gebäudes dar, unter Berücksichtigung der eingetretenen technischen und wirtschaftlichen Alterung.
Gefahrenzone
Gebiet, in welchem erfahrungsgemäss durch Naturereignisse Leben von Mensch und Tier oder Sachwerte gefährdet sind. Es dürfen keine zum Aufenthalt von Mensch oder Tier bestimmte Bauvor¬haben bewilligt werden.
Gesamteigentum
Gesamteigentümer sind durch Vertrag oder Gesetzesvorschrift zu einer Gemeinschaft verbunden, wobei das Recht eines jeden auf die ganze Sache geht. Verfügungen über die Sache können nur mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.
Geschossfläche (GF)
Die Geschossfläche wird in m² angegeben. Massgebend ist die SIA-Norm 416.
Gestaltungsplan
Legt für ein abgegrenztes Gebiet die Nutzungsmöglichkeit auf deren Intensität fest.
Gewässer
Dauernd oder periodisch Wasser führende Bäche, Flüsse, Weiher und Seen.
Gewerbebauten
Bauten für die Produktion, Verteilung und das Lagern von Gütern.
Gewichtung
Das Verhältnis der wirtschaftlichen Bedeutung des Real- und Ertragswertes für die Bestimmung des Verkehrswertes.
Gewichtungsfaktor (Ertragswertfaktor)
Zahl, die bei der Bewertung von Renditeliegenschaften die Gewichtung des Ertragswertes gegenüber dem Realwert angibt (Gewichtung des Realwertes stets = 1, des Ertragswertes eine Zahl zwischen 0 und 5).
Grenzabstand
Abstand des Gebäudes zur Grundstücksgrenze.
Grundbuch
Durch eine kommunale oder regionale Behörde geführtes öffentliches Register, das zur Aufnahme von Grundstücken und der Rechte an diesen bestimmt ist (Art. 942 ZGB).
Grunddienstbarkeit
Dienstbarkeiten zu Lasten oder zu Gunsten von Grundstücken.
Grundlast
Dadurch wird der jeweilige Grundeigentümer eines Grundstückes zu einer Leistung an einen Berechtigen verpflichtet, für die er ausschliesslich mit dem Grundstück haftet (Art. 782 Abs. 1 ZGB).
Grundpfandverschreibung
Dient zur Sicherstellung einer beliebigen gegenwärtigen, zukünftigen oder bloss möglichen Forderung, für welche das Grundstück als Pfand haftet (Art. 824 ZGB) (kein Wertpapier).
Grundstück (Art. 655 ZG)
• Liegenschaften
• Selbständige und dauernde Rechte
• Bergwerke
• Miteigentumsanteile an Grundstücken
Grundstück BKP 0
Kosten für den Erwerb des Grundstückes bzw. eines Baurechts inklusive Erschliessungskosten bis Grundstücksgrenze.
Grünflächenziffer (GrZ)
Verhältniszahl zwischen begrünter Fläche zur anrechenbaren Parzellenfläche.
Gült (Wertpapier)
Pfandtitel, bei welchem eine Forderung als Grundlast auf ein Grundstück gelegt wird. Keine persönliche Haftung eines Schuldners.
Kapitalisierungssatz
Der Kapitalisierungssatz ist der Prozentsatz, mit welchem der Mietwert zu kapitalisieren ist, um den Ertragswert einer Liegenschaft zu erhalten.
Katasterschätzung (Steuerschätzung)
Schätzung für steuerliche Zwecke.
Kaufsrecht
Recht eines Begünstigten, ein Grundstück zu einem vereinbarten Preis innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erwerben zu können (in der Regel im Grundbuch vorgemerkt).
Korporationsrecht
Anspruch auf den Ertrag aus dem Korporationsgrundeigentum. Kann im Grundbuch zugunsten eines Grundstückes eingetragen werden.
Kubikmeterberechnung
Bemessung des umbauten Raumes nach SIA-Norm 116.
Kubikmeterpreis
Baukosten pro m³; berechnet nach SIA-Norm 116
Lageklassenmethode
Methode zur Bestimmung des Landwertes für den massgebenden Landbedarf anhand einer Verhältniszahl Boden zu Gesamtwert.
Landwert
Wert des Bodens überbauter oder nicht überbauter Grundstücke.
Absoluter Landwert
Der absolute Landwert (Grundstückswert) = Wert pro m² richtet sich nach den Landwerten für erschlossene Grundstücke an ähnlichen Lagen, unter Berücksichtigung der möglichen baulichen und wirtschaftlichen Nutzung.
Er wird ermittelt durch Gleichsetzung mit dem überprüfbaren Kaufpreis oder durch Preisvergleiche.
Relativer Landwert
Wert, der in Relation zur bestehenden oder möglichen Nutzung festgelegt wird (Lageklassenmethode).
Liegenschaft
Räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
Marktpreis
Im freien Handel erzielter Preis.
Marktwert
Im freien Handel als erzielbar geschätzter Preis.
Mehrwertrevers
Siehe Revers
Mieterinvestitionen
Vom Mieter finanzierte, bauliche Massnahmen, die Bestandteil des Grundstückes sind.
Mietertrag
Siehe Mietzins
Mietfläche
Siehe Nutzfläche
Mietnebenkosten (Betriebs- und Heizkosten)
Kosten, die nach Gesetz dem Mieter nebst dem Netto-Mietzins belastet werden dürfen, sofern vereinbart.
Mietwert
Der Mietwert ist der als erzielbar geschätzte Ertrag (Mietzins).
Mietzins
Der Mietzins ist der tatsächlich erzielte Ertrag.
Miteigentum
Miteigentum besteht, wenn mehrere Personen nach Bruchteilen Eigentümer an einer Sache sind. Miteigentumsanteile sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes (siehe Grundstück). Jeder Miteigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen. Zur Verfügung über die ganze Sache ist Einstimmigkeit aller Miteigentümer erforderlich
Naturvorteile
Quellen, Stein-, Kies-, Sand- und Lehmvorkommen, nutzbare Wasserkraft, Erdgas usw.
Nebenkosten
Siehe Mietnebenkosten
Nettonutzfläche
Siehe Nutzfläche
Nettowohnfläche (NWF)
Die Nettowohnfläche ist die Summe sämtlicher begeh- und belegbarer Bodenflächen innerhalb der Wohnung oder vermietbarem Raum, einschliesslich der Grundfläche von Einbauten und der Grundfläche wohnungsinterner Treppen. Nicht einbezogen sind Wandquerschnitte, Schächte, Kamine, Tür- und Fensternischen, Aussenbereiche wie z.B. Balkone, Sitzplätze und Räume oder Raumteile unter 1.50 m lichter Höhe.
Neuwert
Geschätzter oder effektiver Kostenaufwand, der für die Erstellung des Gebäudes zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtages erforderlich wäre.
Nutzfläche
Begeh- und belegbare dem Wohnen oder dem Betrieb dienenden Flächen innerhalb eine Nut-zungseinheit.
Nutzniessung (Art. 745/755 ZGB)
Ist ein persönliches, nicht übertragbares und nicht vererbliches Recht, welches dem Berechtig¬ten ein Anrecht auf den Besitz, den Gebrauch und die volle Nutzung der Sache gibt.
Nutzung
Ist rechtlich nicht genau definiert, inhaltlich jedoch ähnlich einer Nutzniessung. Sie unterschei-det sich von dieser meistens dadurch, dass nicht die volle Nutzung an der Sache möglich ist. Der Begriff Nutzung entstand ins- besondere aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides, wo-nach die Nutzniessung an einem Teil des Grund- stückes nicht möglich sein, da sich die Nutz-niessung von Gesetzes wegen stets auf die ganze Sache bezieht.
Personaldienstbarkeit
Dienstbarkeiten zulasten von Grundstücken und zugunsten von Personen, z.B. Wohnrecht, Nutzniessungsrecht usw.
Pfandbrief
Nach ZGB - Besondere Bezeichnung für Anleihenstitel mit Grundpfandrechten. Sie un-terliegen jedoch den Vorschriften der Wertpapiere nach OR.
Altrechtlich - Eine der früher üblichen Formen für ein Grundpfandrecht.
Planungs- und Baugesetz
Siehe Baugesetz
Planungszone
Zone zur Sicherstellung aussenstehender oder in Revision befindlicher Richt- oder Nutzungspläne.
Realwert
Der Realwert setzt sich zusammen aus dem Zeitwert der Bauten, Umgebungs- und Bauneben-kosten zuzüglich dem Landwert.
Rechte und Lasten
Siehe Dienstbarkeit
Relativer Landwert
Siehe Landwert
Restnutzungsdauer
Differenz zwischen der theoretischen Gesamtlebensdauer und dem wirtschaftlichen Alter eines Gebäudes.
Revers
Bewilligung mit Widerrufsvorbehalt, vorwiegend bei Baubewilligungen.
Richtplan
Im Richtplan wird nach den Vorschriften des Bundesrechtes, gestützt auf die ORL-Richtlinien die künftige Besiedlung und Nutzung des Kantons in den Grundzügen (für die Verwaltung ver-bindlich) festgelegt.
Richtpreis / Richtwert
Ortsübliche Erfahrungszahl zu Vergleichszwecken für Baukosten, Landpreis, Mietzins/Mietwert usw.
Rohbauland
Nicht oder nur teilweise erschlossenes, im Baugebiet liegendes Land
Schuldbrief
Verkörpert in der Form eines Wertpapieres eine grundpfandgesicherte persönliche Forderung.
Verkörpert in der Form eines Wertpapieres eine grundpfandgesicherte persönliche Forderung.
Sind im Sinne des Sachenrechts Grundstücke z.B. Baurecht, Quellenrecht usw.
Servitut
Veralteter Ausdruck für Dienstbarkeit.
Steuerwert
Kapitalwert für die Vermögensbesteuerung.
Stichtag (Bewertungsstichtag)
Zeitpunkt, auf welchen die Bewertung eines Grundstückes bezogen ist.
Stockwerkeigentum
Besondere Form des Miteigentums mit Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes aus-schliesslich zu nutzen nund innen auszubauen. Müssen in sich abgeschlossen sein mit eigenem Zugang (Art. 712a ff ZGB).
Substantieller Schaden
Nicht behebbarer Bauschaden
Überbauungsziffer (Uez)
Die Überbauungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der überbauten Grundfläche und der anrechenbaren Landfläche.
Umbauter Raum (m³ / SIA)
Massgebend ist die SIA-Norm 116.
Die Ermittlung des kubischen Inhalts erfolgt für jedes Stockwerk gemäss der überbauten Fläche und der Höhe von oberkant (OK) Fussboden bis OK Decke. Dachgeschosse werden, soweit sie ausgebaut sind, mit ihrer Höhe bis OK Kehlboden, ohne Abzug der Dachschrägen berechnet.
Umgebung BKP 4
Umgebungsarbeiten, Gartengestaltung, Erschliessungs-, Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, jedoch innerhalb der Grundstücksgrenzen. Kleiner Bauobjekte wie Swimmingpool, Biotop, Gartenhaus und dgl. können bei der Schätzung darin enthalten sein.
Unkultivierbarer Boden (Oedland)
Boden, der nur mit unverhältnismässigem Aufwand einer Nutzung zugeführt werden kann, z.B. Felsen, Sumpf usw.
Verkehrswert
Der Verkehrswert entspricht dem unter normalen Verhältnissen erzielbaren Kaufpreis ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Es wird in der Regel unter Würdi-gung der Wirtschaftlichkeit aus Real- und Ertragswert ermittelt.
Versicherungswert
Siehe Gebäudeversicherungswert
Vorbereitungsarbeiten BKP 1
Abbrüche, Anpassungen an bestehenden Bauten, Umlegungen von Werkleitungen und Verkehrsanlagen, Mehraufwendungen wegen schlechten Baugrundes, ungewöhnlicher, die nor¬malen Bauarbeiten erschwerender Bauplatzlage.
Vorkaufsrecht
Recht eines Begünstigten, in einen Kaufvertrag einzutreten (kann im Grundbuch vorgemerkt werden).
a). Unlimitiert: Zu gleichem Preis und gleichen Bedingungen wie im Vertrag.
b). Limitiert: Zu bestimmten oder bestimmbaren Preis.
Vormerkungen
Durch die Vormerkung erhält ein obligatorisch wirkendes Recht Wirkung nicht nur unter den Parteien, sondern auch gegenüber Dritten, die das Grundstück oder dingliche Rechte an die-sem Grundstück erwerben.
Im Grundbuch vormerkbar sind:
a). Persönliche Rechte wie Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrecht usw.
b). Verfügungsbeschränkung nach SchKG usw.
c). Vorläufige Eintragungen wie Bauhandwerkerpfandrechte usw.
Wasserentnahmerecht
Siehe Dienstbarkeit
Wasserkraft
Nutzung der dem Wasser eigenen Kraft.
Wasserversorgung
System zur Versorgung eines Grundstückes oder ganzen Gebietes mit Trinkwasser und/oder Brauchwasser. Sie besteht aus Quellfassung, Reservoir, Aufbereitung, Verteilnetz usw.
Wertminderung
Werteinbusse des Neuwertes infolge Alterung, Schäden, Demolierung usw.
Wertquote
Angabe des Miteigentums in Bruchteilen. Bei Stockwerkeigentum ist die Angabe in Hundertsteln oder Tausendsteln erforderlich (Art. 712e ZGB).
Wirtschaftliche Altersentwertung
Minderung des Neuwertes zufolge neuer Erkenntnisse in der Baukunde, den Baustoffen, im Komfort und vor allem im Installations- und Ausbaubereich.
Wohnrecht
Dingliches Recht zur ausschliesslichen oder hauptsächlichen Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken.
Wohnungsgrösse / Zimmerzahl
Bei Wohnungen ist im Vermietungs- und Verkaufsbereich die Anzahl Zimmer eine wesentliche Grösse:
Bei Wohnungen ist im Vermietungs- und Verkaufsbereich die Anzahl Zimmer eine wesentliche Grösse:
Wuhrpflicht
Siehe Grundlast
Zeitwert
Der Zeitwert (auch Zustandswert genannt) entspricht dem um die Wertminderung reduzierten Neuwert.
Zonenplan
Legt für ein bestimmtes Gebiet Zweck, Art und Mass der Nutzung allgemein verbindlich fest.
Zugehör
Bewegliche Sachen, die nach Ortsgebrauch oder persönlichem Willen des Eigentümers dau-ernd für die Bewirtschaftung eines Grundstückes bestimmt sind, sowie durch Verbindung, Anpassung oder auf andere Weise dazu in Beziehung gebracht sind.
Bewegliche Sachen, die nach Ortsgebrauch oder persönlichem Willen des Eigentümers dauernd für die Bewirt-schaftung eines Grundstückes bestimmt sind, sowie durch Verbindung, Anpassung oder auf andere Weise dazu in Beziehung gebracht sind.
Zustandswert
Siehe Zeitwer